Das KASSER Familienwappen

Stammbaum und Chronik

der Sippschaften


KASSER  -  BODER

Kasser - Friedli     &     Boder - Hegi

 
           

 

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Über den Ursprung der KASSER - Sippe

 

 

 
 

geboren

   

Ur-ur-ur-
Grosseltern
 


ca.1400 

Ur-ur-
Grosseltern
 


ca.1430 

Ur-
Grosseltern
 


ca.1460 


Grosseltern
 


ca.1490 


Eltern
 


ca.1520 


Kinder
 

  HANS
Kaser
  Durs
Kaser
  Verena
Kaser
  Anna
Kaser
     


ca.1550 

                         
   

 

 

 

       

 

 

ABC = Erblehenträger

 


 

 

Chronologie / Dokumente

 

 

 

Über die Hintergründe, die zu unseren frühesten historischen Kenntnissen über die Kasser-Sippe geführt haben, schreibt Paul Georg Kasser in seiner Chronik der Familie Kasser":

 

Von 1420 bis 1463 wechselten bernische und solothurnische Vögte in Bipp und Bechburg in dreijährigen Perioden so ab, dass immer eine der beiden Vogteien durch einen bernischen, die andere durch einen solothurnischen Vogt verwaltet wurde. (...) Der Übergang der Herrschaft Bipp in den Alleinbesitz von Bern im Jahr 1463 gab Anlass, den Zinsrodel oder Urbar der Herrschaft Bipp zu bereinigen, was auf Montag nach St. Jakobstag des Jahres 1464 zum Abschluss gelangte. (Seite 13 ff.)

Im Bippbuch A, einem ledergebundenen, dicken Folianten, findet sich auf Seite 15 ff. unter der Rubrik "des Schlosses Bipp Rechte und Einkünfte" der alte "Zins Rodel zu Wietlisbach", ein Urbar der Herrschaft Bipp, errichtet (...) "in dem Jar als man zalt von der geburt Christi thusend vierhundert Sechzig und vier Jar auff dem nechsten mentag nach Sant Jakobstag". Und in diesem Urbar steht auf Seite 26 unter der Rubrik Oberbipp zu lesen: "Hanns Kaser von Walden git jerlich vom Hoff zu Walden 6 Pfund, 3 Hüner, 20 eyer und 2 guldin jerliches Zinses von der 40 guldin wegen Houptguth die min Hern von Bern uff den Hoff gelüchen haben."

Hans Kaser besass also 1464 den Hof Walden als Erblehen der Herrschaft Bipp, hatte einen jährlichen Bodenzins von 6 Pfund in bar, 3 Hühner und 20 Eier an das Schloss Bipp abzuliefern und dadurch das Obereigentum Berns nach Lehenrecht anzuerkennen. Daneben war von ihm ein ablösbares Kapital von 40 Gulden, welches Bern ihm auf den Hof geliehen hatte, zum damals üblichen Zinsfuss von 5 % zu verzinsen und nach und nach abzuzahlen. (Seite 4)

Von 1450 bis 1456, vielleicht bis 1463, war der Waldenhof im Erblehenbesitz eines Heinzmann Züricher, dessen Namen der Urbar von 1464 nicht mehr nennt. (Es) ist nicht mehr nachzuweisen, (...) wann und wie er auf und ab dem Hof gekommen ist. (Seite 18)

Was (aus den Nachkommen von Heinzmann Züricher) geworden ist, wissen wir nicht. Auch nicht, wie Hans Kaser in den Besitz des Hofes gekommen ist, ob er ihn von Züricher kaufte oder als Weibgut erbte, oder ob zwischen beiden noch ein anderer Waldenhofbauer gewesen ist. (Seite 20)

Der Waldenhof war viel zu ausgedehnt, als dass ein einziger Hofbauer ihn hätte bewirtschaften können. Solche Güter lagen deshalb meist in der Hand mehrerer "Mitteiler", von denen einer als Lehenträger für die Abgabe an den Lehnsherr verantwortlich war. Neben dem Lehenträger Hans erscheint als solcher Mitteiler ein Ruedi Kaser. (...) In den Jahren 1475 und 1478 hatte Ruedi Kaser einen besonderen Spahn mit einem Hensli Nicli (...). Sonst erfahren wir aber über Ruedi nichts. Er scheint in den achziger Jahren gestorben zu sein. (Seite 23 ff.)

Hatte sich der frühere Waldenhofbauer Heinzmann Zürcher mit dem Hofbauern von Oggenhäusern und den Nachbarn von Niederbipp gezankt, so hatte Hans Kaser seine Widersacher auf der Seite gegen Wolfisberg. (...) Solche Zwistigkeiten waren vielleicht auch schuld, dass Hans Kaser von Walden dem Hans Has von Wolfisberg seine Tochter Trini nicht gönnen mochte. Da ohne Einwilligung des Vaters nichts zu machen war, folgte Hans Has berühmtem Beispiel und entführte die Geliebte, woraus sich 1484 am blauen Berg ein grosser Streit erhob. (Seite 23 ff.)

 

Um die Schuldenlast auf dem Hof zu verringern, entschied sich Hans Kaser 1489 zum Teilverkauf einer Alp. Zum Kaufvertrag vor Gericht schreibt Paul Georg Kasser u.a.:

 

Als Parteien stellten sich der Käufer Hans Schnider (...) und als Beklagte die Verkäufer Hans Kaser, Andres Haudenschild als Vertreter seiner Vogtskinder und Peter Kaser, auch sesshaft in Walden. Wir gehen kaum fehl, wenn wir in den Vogtskinder (...) die minderjährigen Kinder des inzwischen verstorbenen Ruedi Kaser erblicken, dessen Anwesenheit bei der wichtigen Handlung wir ja vermissen. Peter war wohl auch ein Sohn Ruedis, damals aber schon zu den Jahren gekommen. (Seite 26)



Mit dem Jahr 1506 verschwindet Hans Kaser aus der Geschichte:

 

(Sein Vetter Peter Kaser) wurde Nachfolger Hanses als Lehensträger und führendes Haupt der Familie und scheint überhaupt ein angesehener Mann gewesen zu sein. Als Landvogt Gilian Berger von Bipp 1504 (...) vor dem Gericht Niederbipp Recht suchte, da waltete (...) Peter Kasser (mit ss) von Walden des Amtes als geschworener Richter. (Seite 29)

Wie die übrigen Herrschaftsleute von Bipp war Peter Kaser Leibeigener, deren Loskauf von der Leibeigenschaft die Regierung besonders seit dem Burgunderkrieg begünstigte, wo freie und unfreie Untertanen in gleicher Weise für Bern und die Eidgenossenschaft gekämpft hatten. (Seite 30)

(Der Bitte der Leibeigenen) konnte die Regierung umsoweniger widerstehen, als die Leute von Bipp auch die verlangte Loskaufssumme von 3000 Pfund anboten (...), die am 6. Februar 1508 voll bezahlt war, so dass am Tage darauf einer Botschaft der Freiheitsbrief ausgestellt werden konnte. Der Ausburgerrodel ("Ausburger"= Person mit Bürgerrecht; Anm.d.Red.) im bernischen Staatsarchiv enthält die Namen von 135 mehrjährigen Männern des Bipperamtes, welche schon 1506 nach erfolgter Zusage des Loskaufs als erste die Annahme des bernischen Burgerrechts erklärten. Unter den 33 von Niederbipp finden wir Jörg, Konrad, Niklaus, Peter und Hans Kasser (mit ss) wohl der ganze damalige Bestand an mehrjährigen Familienmitgliedern. (...) Hans Kaser hat wohl bald nachher das zeitliche gesegnet, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen. (Seite 31 ff.)

 

Zur Reformation und Gegenreformation schreibt Paul Georg Kasser u.a.:

 

Im Bipperamt regte man sich über die Glaubensfrage wenig auf. Als die Regierung 1523 das Volk wegen Priesterehe befragte, , erklärten die Leute von Bipp, sie hätten das alte und neue Testament und die Evangelien wenig gelesen und überliessen die Sache der Regierung, an welcher sie bis jetzt "ein gut Gefallen gehabt" hätten. (...) Sie fügten sich in allen diesen Dingen dem Gutdünken der Obrigkeit, auch als diese 1528 nach der Berner Disputation zum neuen Glauben überging. Peter Kaser gehörte wohl zu dieser Mehrheit, die keine Änderung wünschte, sich aber ohne weiteres den Anordnungen der Regierung unterzog. (Seite 39 ff.)

Ganz anders geartet war Peters Neffe Fridli Kaser. (...) Jetzt veranlasste ihn jedenfalls die Anhänglichkeit zum alten Glauben, sein Gut um billigen Preis zu verkaufen und wegzuziehen. (...) Fridli Kaser ist (1533) solothurnischer Bürger geworden, der Stammvater einer solothurnischen, katholischen Linie, die heute noch in Lostorf bei Olten heimatberechtigt, zum Teil aber seither zur altkatholischen Konfession übergegangen ist. (Seite 41)

 

Zu Ulli, Peter, Konrad Kaser:

 

Die Nachrichten laufen bis in die siebziger Jahre hinein recht spärlich. (...) Der Urbar von 1574 führt als Waldenhofbauern Ulli und Peter sowie einen Dritten namens Konrad auf. Da 1617 davon die Rede ist, dass der Waldenhof früher drei Brüdern, Ulli, Peter und Urs gehört habe, könnte Konrad als Sohn des Urs an dessen Stelle getreten sein. (Seite 42 ff.)


 

Zu den Kindern Hans (Kaser-Jäisli), Durs, Verena und Anna schreibt er u.a.:

 

Hans Kaser-Jäisli muss ein Nachkomme eines der drei Waldenhofbauern des Urbars von 1574 gewesen sein (d.h. ein Enkel von Ulli oder Peter, oder der Sohn von Konrad; Anm.d.Red.). Am 10.Juli 1567 schloss er mit Christine Jäisli von Niederbipp die Ehe, eine der ersten Eintragungen im ältesten Rodel der Kirchöre. Er mag zu Anfang der vierziger Jahre geboren sein, hat aber erst nach 1574 einen Hofteil übernehmen können, da er in jenem Urbar noch nicht als Mitteiler aufgeführt ist. Einen Hofteil hatte später auch sein Bruder Durs. Mehrere Teile waren in andere Hände gekommen, vielleicht als Folge des grossen Sterbens (während der Pestzeit; Anm.d.Red.). So treffen wir einen Wolfgang Schönmann und Peter Bützenberger, Ehemänner der Verena und Anna Kaser, wahrscheinlich als Schwiegersöhne auf dem Hof.

Alle diese Mitteiler traten ihr Besitztum schwer verschuldet an und Hans Kaser leistete ihnen Bürgschaft (...) Neben dieser grossen Familie des Hofbauern treffen wir zu Anfang des 17. Jahrhunderts die Familien der Söhne Konrad (seit 1600) und Uli, sowie des auf dem Hof gebliebenen Durs und Heinis, vielleicht Dursens oder einer früheren Hofbauern Sohn (...). Wir werden später sehen, dass dieser Heini sehr wahrscheinlich der Stammvater unserer Familie ist. (Seite 45 ff.)

 

Zu weiteren Kommentaren über die Abstammung unserer Vorfahren, siehe unter ../Familie/KaserNiklaus.htm.